Sachverständigenbüro Heinz-Peter True

Verkehrsunfall! Und jetzt?

Wir bieten Ihnen hier nützliche Informationen, die es Ihnen erleichtert, Ihr Recht bei der Schadenabwicklung eines unverschuldet verursachten Verkehrsunfalls durchzusetzen.

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen zur Beweissicherung sowie mit der Ermittlung des Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Ebenso haben Sie das Recht einen Anwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen, dessen Kosten ebenfalls die Versicherung Ihres Unfallgegners zu tragen hat. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe niedriger als ca. 700 Euro). Fragen Sie uns, wir geben Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Erstattungsfähigkeit und Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens.

Wie man sich bei einem Hafpflichtschadenfall verhalten sollte

Sichern Sie sofort Ihre Schadensersatzansprüche und ziehen einen Gutachter Ihrer Wahl hinzu. Dies ist Ihr Recht. Für die Kosten muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung aufkommen. Sie sind nicht dazu Verpflichtet einen Gutachter / Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Denn hierbei könnte es zu einem Interessenskonflikt kommen. Immer wieder versuchen Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, die Kosten zu drücken.

Kasko-Schäden

Bei Vollkasko- oder Teilkasko-Schäden prüfen Sie bitte, falls Sie als Versicherungsnehmer einen Unfall selbst zu verantworten haben, ob Sie die freie Wahl eines Gutachters haben oder ob Sie den Gutachter der Versicherung akzeptieren müssen. Denn hier unterscheidet sich die Rechtslage zum Haftpflichtschaden. Bitte halten Sie vorher Rücksprache mit Ihrer Versicherung.

Fiktive Abrechnung

Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie können sich auch die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten auszahlen lassen und mit dem beschädigten Fahrzeug weiterfahren oder es nur teilweise reparieren. Dies nennt man fiktive Abrechnung. Bei dieser Art der Schadenregulierung erhalten Sie jedoch entsprechend § 249 BGB nur die ausgewiesenen Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer. Im Falle einer nachfolgenden Reparatur wird die Mehrwertsteuer nach Vorlage der Rechnung von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Leihwagen / Mietwagen

Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu. Oder Sie können sich für die Ausfallzeit einen Typklasse abhängigen Nutzungsausfall auszahlen lassen. Typklasse und Nutzungsausfall werden im Gutachten detailliert ausgewiesen.

Verkauf des Unfallwagens

Sie dürfen den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs oder die Inzahlunggabe zum Restwert, den der KFZ-Sachverständige ermittelt hat, selbständig abwickeln.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk in der Handwerkskammer zu Köln

Sachverständiger
Heinz-Peter True

Firma True GmbH
Einsteinstrasse 24
53757 Sankt Augustin

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Notfall: 0170 83 66 174

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Handwerkskammer zu Köln